Energieberatung
Mehrfamilien-Wohnhaus, KfW-Effizienzhaus 70, Gunzenhausen, Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen Neubau, Baujahr 2012 – Genehmigungsplanung, teilweise Ausführungsplanung, Energieberatung
Neubau, Sanierung oder Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz werden vom Staat über die KfW-Bank gefördert.
Bei Fragen zu Fördermöglichkeit berate ich Sie gerne.
Ich bin in der Energieeffizienz-Expertenliste der dena (Deutsche Energieagentur) gelistet und kann Sie bei allen Förderprogrammen begleiten.
Die Berechnungen erstelle ich mit der Software EVEBI, der Firma Envisys.
Damit die Ausführung der Förderprogramme qualifiziert begleitet wird, fördert die KfW-Bank zusätzlich auch die Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten, sowohl bei einzelnen Sanierungsmaßnahmen als auch bei Effizienzhaus-Programmen für Sanierung oder Neubau.
Energieberatung vor Ort
Mit maßgeschneiderter Sanierung – Geld sparen und das Klima schützen!
Ein effizienter Umgang mit Energie spart Geld und schützt das Klima. Energie, die nicht erzeugt werden muss, ist kostenlos und belastet die Umwelt nicht.
Fast 40 Prozent der Energie wird in Deutschland in den Haushalten verbraucht, wobei das Heizen der größte Faktor ist. Besondere Bedeutung kommt daher der energetischen Sanierung von Wohngebäuden zu.
Vorteil für die Hauseigentümer: Die Heizkosten sinken und der Wohnkomfort steigt. Die Vor-Ort-Beratung richtet sich an Eigentümer von bestehenden
Wohnhäusern und Wohnungen. Unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und möglichen Fördermittel werden Vorschläge für maßgeschneiderte Sanierungsmaßnahmen vorgestellt. Die Energieberatung liefert unabhängige und verlässliche Informationen und Vergleichsmöglichkeiten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert die Vor-Ort-Beratung – mit bis zu 60 Prozent der Beratungskosten.
Vorher
Nachher
Energieberatung Baudenkmal
Die Zertifizierung der „Energieberater für Baudenkmale“ wird von der Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege (WTA) begleitet und auch nachzertifiziert.
Für die Sanierung von Denkmälern oder erhaltenswerter Bausubstanz bin ich als Energieberaterin für Baudenkmale berechtigt, das KfW-Programm für Einzelmaßnahmen oder Effizienzhäuser sowie Baudenkmäler zu beantragen und die geförderte Baubegleitung durchzuführen.
Effizienzhaus Baudenkmal, Spalt, Landkreis Roth, Baubegleitung, noch in Ausführung
Energieeinsparverordnung
Ziel der Energiesparverordnung (EnEV) ist die Einsparung von Energie in Gebäuden. Die Verordnung soll dazu beitragen, dass die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung, insbesondere ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand, bis zum Jahr 2050 erreicht werden. In der EnEV werden für neu zu errichtende Wohn- und Nichtwohngebäude Anforderungen an Gebäudehülle und an den Primärenergiebedarf gestellt, die mit einem festgelegten Referenzgebäude hinterlegt sind. Für die Sanierung von Bestandsgebäuden sind die Anforderungswerte geringer. Aufgrund der EU-Richtlinie von 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden musste die EnEV 2014 erneut novelliert werden. In der EU-Gebäuderichtlinie ist unter anderem festgelegt, dass ab 31.Dezember 2020 alle neuen Gebäude Niedrigst-Energie-Gebäude sein müssen.
EE Wärmegesetz
Zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms, welches die Bundesregierung 2007 beschlossen hatte, wurde zwei Jahre später das EEWärmeGesetz (Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich) eingeführt. Eine neue Fassung folgte 2011. Damit soll bis zum Jahr 2020 der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kühlung auf 14 Prozent erhöht werden. Laut EEWärmeGesetz werden alle Bauherren von Neubauten verpflichtet, regenerative Energien für die Wärme- und Kälteversorgung ihres Gebäudes zu nutzen. Die Bundesländer können dies freiwillig auch bei Altbauten fordern.
Energieausweis
Aufgrund der EU-Gebäuderichtlinie wurden alle Mitgliedsstaaten verpflichtet, den Energieausweis für Gebäude einzuführen. In der Energieeinsparverordnung ist geregelt, wann, wie und für welche Gebäude ein Energieausweis ausgestellt werden muss.
Im Energieausweis ist die energetische Qualität des Gebäudes darzustellen. Dieser ermöglicht einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden. Energieausweise sind nach den Mustern der entsprechenden Anlagen in der EnEV auszustellen.
Ein Energieausweis muss erstellt werden, wenn ein beheiztes oder gekühltes Gebäude neu errichtet wird oder ein Bestandsgebäude saniert oder geändert wird.
Wird ein Gebäude verkauft oder vermietet, ist ein Energieausweis vorzulegen. Der potentielle Käufer oder Mieter hat das Recht, den Ausweis spätestens bei der Besichtigung einzusehen. In Immoblilienanzeigen müssen Pflichtangaben über den energetischen Standard der Immobilie mit angegeben werden.
In Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr, der auf behördlicher Nutzung (mehr als 250 m² Nutzfläche) oder ohne behördliche Nutzung beruht (mehr als 500m²), sind Energieausweise vorzulegen oder an gut sichtbarer Stelle öffentlich auszuhängen.
Für bestehende Wohngebäude mit mehr als vier Wohnungen bietet die EnEV die Möglichkeit, alternativ den Energieausweis auf Basis des Energieverbrauchs oder des Energiebedarfs auszustellen. Diese Wahlfreiheit besteht auch für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, vorausgesetzt sie wurden entsprechend dem Standard der Wärmeschutzverordnung von 1977 errichtet. Für alle anderen Gebäude darf der Ausweis nur auf Basis des berechneten Energiebedarfs ausgestellt werden.